Rechtsprechung
LG Darmstadt, 27.04.2005 - 19 T 308/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedürfnis für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bei einer Vormerkung und Grundschuld; Hinreichende Klarstellung der Vorrangigkeit der Grundschuld vor der Auflassungsvormerkung durch bewilligte und eingetragene Rangvermerke
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 13.06.2003 - 312 C 150/03
- LG Darmstadt, 05.08.2003 - 19 T 308/03
- LG Darmstadt, 27.04.2005 - 19 T 308/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98
Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk
Auszug aus LG Darmstadt, 27.04.2005 - 19 T 308/03
Die Rangfähigkeit der Auflassungsvormerkung wird auch von der zum Wirksamkeitsvermerk ergangenen Entscheidung des BGH vom 25.3.1999 (RPfleger 1999, 383) bestätigt. - LG Darmstadt, 30.10.2002 - 26 T 171/02
Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks für eine Grundschuld
Auszug aus LG Darmstadt, 27.04.2005 - 19 T 308/03
Soweit die Kammer in der vom Verfahrensbevollmächtigten zitierten Entscheidung vom 30.10.2002 - Geschäftsnummer 26 T 171/2002 - die gegenteilige Auffassung vertreten hat, wird diese nicht mehr beibehalten.